Das Risiko für eine Flugverspätung besteht leider immer. Besonders ärgerlich ist die Situation auf dem Weg in den Urlaub. Womöglich muss stundenlang am Flughafen ausgeharrt werden, bevor die wohlverdiente Reise angetreten werden kann. Dank EU Fluggastrechteverordnung steht Verbrauchern eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten zu. Vorausgesetzt es sind alle Voraussetzungen erfüllt. Lesen Sie hier, wie Sie das Beste aus einem verspäteten Flug machen und Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
Ruhe bewahren und Leistungsanspruch prüfen
Erfahren Sie am Flughafen, dass Ihr Flug nicht wie geplant starten wird, ist Verärgerung verständlich. Dennoch lohnt es sich ruhig zu bleiben und die Fakten nüchtern zu betrachten. Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Sie womöglich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung sowie Versorgungsleistungen, was den Frust über die verlorene Zeit zumindest eindämmen kann. Zunächst gilt es zu prüfen, ob die Fluggastrechteverordnung in Ihrem Fall greift. Entscheidend ist hierbei, ob der Anspruch den europäischen Rechtsraum betrifft. Hierfür muss der Flug entweder innerhalb der Europäischen Union starten oder landen. „In letzterem Fall muss der Flug jedoch von einer in der EU beheimateten Fluggesellschaft durchgeführt worden sein“, klären Fluggasthelfer der Flightright GmbH auf. Der Dienstleister unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Luftfahrtunternehmen. Dabei übernehmen Reiserechtsexperten von Flightright sämtliche Aufgaben, die ansonsten einen Anwalt erfordern. Haben Sie also beispielsweise einen Flug von Deutschland nach Belgien gebucht, ist bereits eine der zentralen Voraussetzungen für Ansprüche laut EU-Recht erfüllt.
Hinzu kommt die Wartezeit: Landet ihr gebuchter Flieger mehr als drei Stunden später am Zielflughafen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt von der Flugstrecke ab. Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer muss die Airline pro Passagier pauschal 250 Euro zahlen. Bei Mittel- und Langstrecken sogar 400 Euro beziehungsweise 600 Euro pro Kopf. Wie viel ein Flugticket gekostet hat, ist diesbezüglich irrelevant.
Neben Rechtsraum und Wartezeit muss geprüft werden, ob die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich gemacht werden kann. Dies ist nicht immer der Fall. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, ist die Airline nicht schuld an der Verzögerung. Keinen Einfluss hat das Unternehmen beispielsweise auf extreme Wetterverhältnisse, Luftraumsperrungen wegen Terrorwarnungen oder Vogelschlag. Allerdings gibt es gewisse Grauzonen, die in der Vergangenheit von vielen Fluggesellschaften dazu genutzt wurden, Fluggästen ihre Rechte zu verweigern. Beispiel: War bereits mehrere Tage vor dem Flug aufgrund von Wettervorhersagen und Jahreszeit absehbar, dass Maßnahmen zur Enteisung getroffen werden müssen, liegen in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände vor. Stattdessen hat die Airline die Pflicht alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, damit Flüge wie geplant stattfinden.
Chancen auf Entschädigungszahlung maximieren
Sind alle genannten Voraussetzungen für einen Anspruch laut EU-Verordnung 261/2004 erfüllt, sollten Sie Beweise sammeln, um Ihre Rechte später leichter nachweisen zu können. Gehen Sie deshalb bereits am Airport zum Service-Point der Fluggesellschaft und fordern Sie ein Dokument, in dem die Verspätung inklusive Begründung und Zeitangabe bestätigt wird! Machen Sie ergänzend Fotos von der Situation vor Ort, fotografieren Sie beispielsweise Anzeigetafeln mit Angaben zur Verzögerung!
Grundsätzlich haben Sie drei Jahre Zeit, um Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Die Forderung sollte beim zuständigen Luftfahrtunternehmen schriftlich per Einschreiben Rückschein eingehen. Kopien des Tickets und der schriftlichen Bestätigung der Airline sind dem Schreiben beizulegen. Im Internet finden Sie kostenlose Musterschreiben, die Ihnen das Verfassen erleichtern.
Versorgungsleistungen beanspruchen!
Darüber hinaus können Sie sich die Wartezeit am Airport angenehmer gestalten, in dem Sie sich Ansprüche auf Versorgungsleistungen sichern. Bei Kurzstrecken, wie sie zwischen Deutschland und Belgien typisch sind, stehen Ihnen bereits ab zwei Stunden Wartezeit kostenlose Snacks und Getränke zu. Bei Flügen über Distanzen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer erst ab drei Stunden Verzögerung. Verschiebt sich der Transport auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft ihre Kundschaft auf eigene Kosten in einem Hotel unterbringen und die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen bezahlen.
Tipp: Vertrauen Sie auch dahingehend nicht auf mündliche Zusagen! Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme von Transfer und Übernachtungsmöglichkeit!
SWR3 hat in einem Ratgeber zum Thema weitere Tipps arrangiert und rät Fluggästen: „Alle Quittungen gut aufheben, wenn man zum Beispiel ein Taxi zurück nach Hause genommen hat.“ Im Beitrag des Senders finden Sie Musterschreiben der Verbraucherzentrale.